Kriterien Mann-Mann-Verteidigung

11. Mai 2018

MANN-MANN-VERTEIDIGUNG

Kriterien bei der Beobachtung der Mann-Mann-Verteidigung

Die altersgerechte Einführung des Basketballs liegt unseren Jugend-Trainern am Herzen. Zonenverteidigung und komplexe kollektive Angriffs- und Verteidigungsformen sind für unsere jüngsten nicht sinnvoll und schaden langfristig ihrer individuellen sportlichen Entwicklung. Deshalb haben wir im Bayerischen Basketball und auch im DBB in einigen Jugendklassen die Mann-Mann-Verteidigung vorgeschrieben.
Die Regelungen dazu sind Teil der Ausschreibung für diese Wettbewerbe und gelten in ganz Deutschland.

Mann-Mann-Verteidigung – Anhang zur Ausschreibung

Jeder Verteidiger ist verpflichtet einen genau bezeichneten Gegenspieler zu fixieren und zu decken. Fixieren und Decken beinhaltet gezielte Verteidigungspositionen und –aktionen im Sieben-Meter-Bereich, die für den Beobachter deutliche Hinweise sind, dass der Verteidiger seinen Gegenspieler durch Blickkontakt, akustische Signale oder Handzeichen wahrnimmt. Spielt eine Mannschaft eine Pressverteidigung über das ganze, dreiviertel- oder das halbe Feld sind diese Kriterien auch außerhalb des Sieben-Meter-Bereichs einzuhalten.
Hierzu gilt folgende Regelung:
Es muss immer Mann-Mann-Verteidigung gespielt werden. Sämtliche Ball-Raum- und kombinierte Verteidigungsvarianten sind auch außerhalb des Sieben-Meter-Bereichs nicht zugelassen.
Spielt eine Mannschaft eine Verteidigung als Ganz-, Dreiviertel- oder Halbfeldpresse sind folgende Regelungen zur Verteidigung verbindlich:
Dem Beobachter muss eine klare Mann-Mann-Zuordnung und –Zuständigkeit deutlich werden. Das Doppeln des Ballbesitzers und Helfen nach Durchbruch des Ballbesitzers ist grundsätzlich erlaubt. Demnach sind alle folgenden Verteidigungs-Rotationsmaßnahmen der anderen Verteidiger auch erlaubt. Es muss jedoch ein deutliches und unmittelbares Wiederaufnehmen der zugeordneten Angreifer nach der Spielaktion erfolgen.
Folgende Regelungen zur Verteidigung im Sieben-Meter-Bereich sind verbindlich:

I. Decken des Ballbesitzers

    a) Der Verteidiger befindet sich unmittelbar zwischen Ballbesitzer und Korb. Er steht so nah, dass er einen Wurf stören und so weit, dass er einen Durchbruch verhindern kann. Dass heißt der Maximalabstand beträgt 1 ½ Meter.
    b) Erhält ein Angreifer aus einem Zuspiel den Ball, muss der Verteidiger unmittelbar seine Verteidigungsabsicht durch eine deutliche Positionsveränderung auf den Ballbesitzer hin deutlich machen.

II. Decken eines Gegenspielers ohne Ball

    a) Der Verteidiger bewegt sich grundsätzlich so, dass er seinen Gegenspieler immer sehen oder fühlen kann. Verteidiger auf der Ballseite und der ballfernen Seite sollten so stehen, dass sie sowohl den Ballbesitzer, als auch den direkten Gegenspieler wahrnehmen können.
    b) Dem Beobachter muss eine klare Mann-Mann-Zuordnung und –Zuständigkeit deutlich werden.
    c) Verändert der Ball durch Dribbling, oder Pass seine Position, so muss jeder Verteidiger seine Position mit dem Ball verschieben.
    1. d) Verändert ein Angreifer ohne Ball seine Position, muss auch sein Verteidiger seine Position mit dem Angreifer verschieben.
    1. e) Ist kein konkretes Helfen oder Doppeln am Ball erkennbar, müssen die Verteidiger, die einen Spieler auf der ballfernen Seite decken, mindestens mit einem Fuß in der dem Ball abgewandten Seite stehen (Korb-Korb-Linie).
    1. f) Es ist grundsätzlich untersagt einen Spieler ohne Ball zu doppeln.
    Anhang zur Ausschreibung

III. Hilfen, Korbsicherung und Verteidigerrotation

    1. a) Den Verteidigern von Spielern ohne Ball ist das Aushelfen am Ballbesitzer und die dazugehörige Korbsicherung erlaubt.
    b) Aushelfen erfolgt, wenn der Verteidiger des Ballbesitzers, z.B. durch Dribbeldurchbruch oder nach Anspiel, ausgespielt wurde und nicht mehr in der Lage ist, wirkungsvoll einzugreifen.

IV. „Switchen“

    1. a) Der Wechsel der Zuordnung von Verteidigern zu bestimmten Gegenspielern kann bei direkten und indirekten Blöcken, nach Doppeln, Helfen oder „Run & Jump“ erfolgen.
    b) Bei allen „Switching“-Aktionen muss für den Beobachter ein deutliches Aufnehmen des neuen Gegenspielers in der unmittelbaren Spielaktion erkennbar sein.

V. „Doppeln“

    1. a) Das Doppeln des Ballbesitzers ist grundsätzlich erlaubt. Demnach sind alle folgenden Verteidigungs-Rotationsmaßnahmen der anderen Verteidiger auch erlaubt.
    b) Für den Beobachter jedoch muss ein deutliches und unmittelbares Wiederaufnehmen der zugeordneten Angreifer nach der Spielaktion erfolgen.